Vogelgrippe: Jetzt ist Vorsicht geboten
Aufgefundene Vogelkadaver sollen der Wildhut, der Polizei oder dem Veterinäramt gemeldet werden. Im Kanton Thurgau übernimmt dies in Rücksprache mit der Jagd- und Fischereiverwaltung die kantonale Fischereiaufsicht. Totfunde können aber auch dem Veterinäramt direkt gemeldet werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Web Seite des Veterinäramts (www.veterinaeramt.tg.ch).