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Vogelgrippe: Jetzt ist Vorsicht geboten

Aufgefundene Vogelkadaver sollen der Wildhut, der Polizei oder dem Veterinäramt gemeldet werden. Im Kanton Thurgau übernimmt dies in Rücksprache mit der Jagd- und Fischereiverwaltung die kantonale Fischereiaufsicht. Totfunde können aber auch dem Veterinäramt direkt gemeldet werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Web Seite des Veterinäramts (www.veterinaeramt.tg.ch).

Medienmitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) betreffend Vogelgrippe

 

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