Bewerber um eine Jagdkarte haben sich durch eine Prüfung über hinreichende Fähigkeiten zur Jagd und entsprechende Fachkenntnisse auszuweisen.
Die Details der Jägerprüfung werden vom Regierungsrat in dieser Verordnung festgelegt.
Schweizerische, deutsche, österreichische und liechtensteinische Jägerprüfungen werden grundsätzlich als der thurgauischen Prüfung gleichwertig anerkannt.