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Ratgeber - für Nicht-Jäger
Ratgeber - für Jäger

 

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Jagd ist gesetzlicher Leistungsauftrag

Grundlage der jägerischen Aktivitäten bildet das eidgenössische Jagdgesetz. Es bezweckt , die Artenvielfalt und die Lebensräume der Wildtiere zu erhalten, bedrohte Arten zu schützen und die von Wildtieren verursachten Schäden auf ein tragbares Mass zu beschränken. Es bildet den Rahmen für eine angemessene Nutzung der Wildtierbestände durch die Jagd.

Der Verein Jagd Thurgau unterstützt die Ziele in Zusammenarbeit mit der kantonalen Jagd- und Fischereiverwaltung und fördert die Eigenverantwortung für das Jagdrevier.

 

Wald-Wild-Tag

22. und 23. Juni, 2012
Forsthof, Diesenhofen

 

 
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