Wildschaden-Entschädigung

Entschädigungen von Wildschaden

Entschädigungsansätze für landwirtschaftliche Kulturen (Stand 2011)

Bei Flächen unter 20 Aren oder speziellen Begebenheiten sind die obigen Ansätze um bis zu 100% zu erhöhen! Massgebend ist der Entscheid der Wildschadenschätzer!
Bagatellschäden unter Fr. 200.- werden nicht entschädigt!

Beispiele aus der Praxis:
Wiesland: 90 Löcher à 2 Min. = 3 Arbeitsstunden x Fr. 35..- = Fr. 105.-
Maiskultur: 800 Maisstängel = 1 Are
Die genaue Entschädigungstabelle des SBV Treuhand und Schätzungen können im Internet nachgelesen werden.