Schiessordnung

Schiessordnung

Schiessbetrieb

Den Anweisungen der Standaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
Das Standblatt muss vor jedem Schiessen zwingend gelöst werden.

Sicherheitsvorschriften

Kipplaufwaffen sind gebrochen, Repetiergewehre mit geöffnetem Verschluss und entladen zu tragen und zu deponieren. Beim Schrotschiessen ist der Tragriemen zu entfernen.

Jeder Schütze ist für seine Waffe und Munition und vor allem für seinen Schuss verantwortlich!

Zielübungen und Probeanschläge sind nur in Richtung Scheibe- und Zielgelände erlaubt und dies auch nur, wenn diese den übrigen Schiessbetrieb nicht stören.

Munition

Schrotpatronen sind auf dem Stand zu beziehen.
Schrotpatronen der Kal. 16 und 20 sowie Büchsenmunition muss mitgebracht werden.
Auf der Hasenanlage muss zwingend Bleischrot verwendet werden.

Parkplätze

Achten Sie unbedingt auf die Parkordnung. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug unter der Thurbrücke oder nördlich der Reithalle ab!