Leinenpflicht

Im Kanton Thurgau besteht vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und am Waldrand eine generelle Leinenpflicht für Hunde.

Die gesetzliche Leinenpflicht gilt nicht für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens im Einsatz und bei der Ausbildung. Zusätzliche Informationen sind dem angehängten Flyer zu entnehmen.

Flyer Leinenpflicht