Leinenpflicht

Im Kanton Thurgau besteht vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und am Waldrand eine generelle Leinenpflicht für Hunde.

Im Sinne einer Vollzugshilfe hat das Veterinäramt gemeinsam mit der Jagd- und Fischereiverwaltung das Merkblatt "Hunde an der Leine führen" erarbeitet, welches hier heruntergeladen werden kann.

Die gesetzliche Leinenpflicht gilt nicht für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens im Einsatz und bei der Ausbildung.