JagdSchweiz hat entschieden, die Wolfsinitiative nicht zu unterstützen
Geschätzte Präsidenten
Letzte Woche wurde die Wolfsinitiative lanciert. Sie fordert die Anpassung der Bundesverfassung gem. den folgenden beiden Punkte:
Art. 79a Wölfe
- Auf dem Gebiet des Schweizerischen Nationalparks hat der Wolf den Status einer geschützten Art.
- Im übrigen Gebiet der Schweiz gelten Wölfe als ganzjährig jagdbare Art.
Eidgenössische Volksinitiative «Zum Schutz von Mensch, Haus- und Nutztier vor dem Wolf»
Der Vorstand von JagdSchweiz hat entschieden, die Initiative nicht zu unterstützen. Wenn der Wolf zur jagdbaren Art erklärt würde, so rücken wir Jäger in die Verantwortung, insbesondere auch beim Bezahlen der Wildschäden. Weiter haben wir uns für das neue Jagdgesetz eingesetzt und wir vertrauen jetzt darauf, dass auch die Revision der Jagdverordnung entsprechend vernünftig umgesetzt wird.
Bei Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
David Clavadetscher, Geschäftsführer
JagdSchweiz
Forstackerstrasse 2a
CH-4800 Zofingen