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Leinenpflicht für Hunde ab 1. Mai 2023

Vergangenen November hat der Grosse Rat beschlossen, für den Kanton Thurgau in der Zeit vom 1. April - 31. Juli im Wald und am Waldrand eine generelle Leinenpflicht für Hunde einzuführen. Die Referendumsfrist gegen die Gesetzesanpassung ist unbenutzt verstrichen. An seiner Sitzung vom 25. April 2023 hat der Regierungsrat nun die dazugehörige Verordnungsanpassung verabschiedet und entschieden, dass die Leinenpflicht per 1. Mai 2023 (erstmals) in Kraft tritt.

Im Sinne einer Vollzugshilfe hat das Veterinäramt gemeinsam mit der Jagd- und Fischereiverwaltung das Merkblatt "Hunde an der Leine führen" erarbeitet. Gedruckte Exemplare im Flyer-Format können direkt beim Veterinäramt bezogen werden. Entsprechende Bestellungen sind bitte telefonisch an 058 345 57 30 oder dann per E-Mail an folgende Adresse zu richten: veterinaeramt@tg.ch.

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