Leistungsorientierte Abgeltung bei Nachweisen von Wolf, Luchs und Golschakal
Rückwirkend per 1. Januar 2026 werden im Kanton Thurgau den Jagdgesellschaften bestimmte Nachweise von Wolf, Luchs und Goldschakal vergütet. Ziel ist es, Hinweise möglichst rasch, vollständig und in verwertbarer Qualität zu erfassen.
Die entsprechende Weisung mit den geltenden Bedingungen findet ihr im Download-Link hier.
Dazu findet ihr auch an dieser Stelle, den neuesten Flyer von KORA zum Goldschakal.