Nachtjagdverbot im Wald

Per 1. Februar 2025 ist das Nachtjagdverbot auf Schwarzwild im Wald in Kraft getreten. Zur Frage von dessen Handhabung im Kanton Thurgau hat im Mai 2025 ein Runder Tisch mit Jagdverwaltung, Forst- und Veterinäramt und Vertretern von Jagd sowie Landwirtschaft stattgefunden. Dabei wurde deutlich, dass die Jagdverwaltung keine Grundlage sieht, das Nachtjagdverbot im Kanton Thurgau generell aufzuweichen. Vorbehalten bleiben aber Fälle, in denen auf begründetes Gesuch hin in einzelnen Revieren Ausnahmen vom Verbot bewilligt werden können. Jagdgesellschaften, die sich durch das Nachtjagdverbot eingeschränkt sehen in der Bejagung von Sauen und der Eindämmung von Wildschäden, müssen sich daher mit einem begründeten schriftlichen Ausnahme-Gesuch an die Jagdverwaltung wenden.