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Referendumsfristen Hunde- und Jagdgesetz

Die Referendumsfristen für die nachstehenden Beschlüsse sind am 2. März 2023 unbenützt abgelaufen:
– Änderung des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JG; RB 922.1)
– Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG; RB 641.2)

Zurzeit kann noch nicht genau gesagt werden, wann das revidierte Gesetz über das Halten von Hunden und die damit verbundene Leinenpflicht in der Zeit vom 1. April bis Ende Juli, in Kraft treten wird. Der Grund ist, dass in diesem Zusammenhang auch die Verordnung des Regierungsrates über das Halten von Hunden (RB; 641.21) angepasst werden muss.

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