Archiv - Detail

Vogelgrippe: Massnahmen bis Ende Juli 2023

Das Vogelgrippevirus grassiert weiterhin unter den Wildvögeln. Nach neusten Seuchenfällen bei Möwen erklärt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die gesamte Schweiz zum Beobachtungsgebiet. Es gelten Melde- und Aufzeichnungspflichten für Geflügelhaltungen, aber keine Stallpflicht. Ab dem 27. Mai 2023 bis zum 31. Juli 2023 gilt deshalb Folgendes:
- Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssen ausgeprägte respiratorische Symptome (Atembeschwerden) bei Tieren in ihrer Geflügelhaltung, einen Rückgang der Legeleistung oder eine Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden. Diese melden nach zusätzlicher fachlicher Beurteilung die Geflügelhaltung ggf. dem Veterinäramt.
- Tierhalterinnen und Tierhalter, die 100 und mehr Stück Geflügel halten, müssen zusätzlich Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen.

Medienmitteilung vom 25.05.2023 des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Zurück