Vogelgrippe: Massnahmen bis zum 15. Oktober 2023 verlängert

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat entschieden, die bis zum 31. Juli 2023 befristeten Massnahmen gegen die Vogelgrippe aufgrund der allgemeinen Risikolage einstweilen bis am 15. Oktober 2023 zu verlängern. Dies bedeutet, dass die ganze Schweiz weiterhin als tierseuchenpolizeiliches Beobachtungsgebiet gilt, in welchem für sämtliche Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter generelle Melde- und Aufzeichnungspflichten gelten
Medienmitteilung vom 26.07.2023 des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Medienmitteilung vom 26.07.2023 des Veterinäramts des Kantons Thurgau