Afrikanische Schweinepest aktuell

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Erläuterungen zur ASP-Beprobungspflicht

Mit Entscheid vom 7. Mai 2021 hat das Veterinäramt sämtliche Jagdpächterinnen und Jagdpächter sowie alle Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher der Thurgauer Jagdreviere verpflichtet, alle tot aufgefundenen, krank erlegten sowie dem Strassenverkehr zum Opfer gefallenen Wildschweine auf ASP zu beproben und die Proben an das Institut für Virologie und Immunologie, Diagnostik ASP, Sensemattstrasse 293, 3147 Mittelhäusern einzusenden. Die Beprobungen erfolgen im Rahmen des seit 2018 laufenden ASP-Monitoring-Programm des Bundes. Die Probeentnahme wird durch das Veterinäramt mit einer Pauschale von Fr. 50 pro Probe entschädigt.

Probekits können direkt beim Veterinäramt (veterinaeramt@tg.ch / 058 345 57 30) bestellt werden und enthalten neben einem vorfrankierten Einsendekarton auch eine bebilderte Anleitung wie die ASP-Probe zu entnehmen ist. Das Veterinäramt hat auf seiner Webseite zudem ein Instruktionsvideo hochgeladen, welches zeigt, wie die Probeentnahme zu erfolgen hat. WICHTIG: Für die Probe kann auch nur Schweiss verwendet werden. Es muss nicht zwingend die Milz des verendeten Tieres beprobt werden.

Bei Fragen steht das Veterinäramt gerne zur Verfügung.

 


Afrikanische Schweinepest Früherkennungsprogramm des Bundes

Im Rahmen des Programms zur Früherkennung der ASP des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), müssen alle krank erlegten, tot aufgefundenen oder im Strassenverkehr umgekommenen Wildschweine auf ASP untersucht werden. Die Untersuchung findet durch Jägerinnen und Jäger, sowie Jagdaufseher und Jagdaufseherinnen der jeweiligen Thurgauer Jagdreviere statt. Das dafür nötige Probematerial (vollständige Probekits) können beim Veterinäramt bezogen werden.

Auf der Webseite des Veterinäramts wurde ein Instruktionsvideo erstellt, wie die Probeentnahme korrekt zu erfolgen hat.

Das Veterinäramt dankt allen Jägerinnen und Jägern, allen Jagdaufseherinnen und Jagdaufsehern für ihre wertvolle Mithilfe und wünscht guten Anblick und 'Waidmannsheil'.

Weiter zur entsprechenden Webseite des Veterinäramts
Medienmitteilung Veterinäramt vom 7.5.2021